FAQ -
Reisende stehen immer wieder vor diesen Fragen, die hier kurz beantwortet werden sollen.
Die Fragen zum Versicherungsschutz sind nicht neu und wurden oft schon in Reiseforen gestellt, Sie werden hier aus der Sicht
der Hansemerkur Reiseversicherungen betrachtet und geben zusätzlich auch Tipps für einen sinnvollen Reiseschutz.
|
 |
Reisepreis bei Jahresversicherung
Bezieht sich der versicherte Reisepreis bei der Reiserücktritt Jahresversicherung auf alle Reisen pro Jahr
zusammengerechnet oder auf jede einzelne Reise? |
Antwort:
Die Versicherungssumme für den Reisepreis die man auswählt bezieht sich auf den Höchstpreis für jede einzelne Reise.
Sie müssen die Preise nicht für jede einzelne Reise zusammenzählen, das wäre auch ziemlich umständlich.
|
 |
Personen bis 65 Jahre und über 65 Jahre
Welche Preistabelle ist anzuwenden, wenn nur einer der Versicherten über 65 Jahre ist? |
Antwort:
Wenn nur eine Person bei einer Familien/Paar Jahrespolice über 65 Jahre alt ist, dann richtet sich der zu zahlende Preis nach der
ältesten Person. Es gilt dann für beide Personen die Prämienstaffel für ältere Personen.
|
 |
Reisepreis überschreitet die Reisepreisgrenze im Jahresschutz
Was mache ich, wenn eine Reise teurer ist als in der gekauften Jahresversicherung erlaubt? |
Antwort:
Wenn eine Reise später einmal teurer ist, als bei der bestehenden
Jahresversicherung im Reisepreisschutz abgesichert ist, können Sie einfach den Reisepreis, der über der
Preisgrenze liegt mit einer Einmalschutzpolice ergänzen.
|
 |
Rücktritt auch bei Schwangerschaft?
Ich suche eine Rücktrittsversicherung, die auch bei Schwangerschaftskomplikationen die Stornokosten zahlt. |
Antwort:
Wenn dies vom Arzt bestätigt wird, dass Ihnen von der Reise abgeraten wird, weil das in ihrem Zustand zu gefährlich wäre, dann
zahlt die Hansemerkur Rücktrittsversicherung auch. Das ist ein versicherter Grund in den Bedingungen. Wichtig ist nur, das es vom Arzt mit einem Attest belegt wird.
|
 |
Reiserücktrittsversicherung bei Lastminute?
Wir haben vor in ca. 3-4 Tagen zu verreisen und wollen kurzfristig eine Reise buchen.
Lohnt sich da eine Reiserücktrittsversicherung? |
Antwort:
Das Risiko ist relativ überschaubar. Wie wahrscheinlich ist es, dass in den wenigen Tagen bis Reisebeginn etwas passiert, sodass
Sie stornieren müssten? Natürlich gibt es immer wieder Situationen, die auch zu kurzfristigen Reiseabsagen führen. Sie
sollten abwägen ob Sie das Risiko eingehen wollen oder lieber die Stornokosten absichern.
|
 |
Selbstbeteiligung
Was bedeutet bei den HanseMerkur Versicherungen für eine Reise: "keine Selbstbeteiligung, außer bei ambulanter Behandlung"?
Tipp: Bei den Jahresversicherungen sind Sie immer ohne Selbstbeteiligung versichert! |
Antwort:
Das bedeutet, bei allen Versicherungsfällen, also Tod, Unfall,
Schwangerschaft, usw. oder bei stationärer Behandlung, also einem Krankenhausaufenthalt ist kein Selbstbehalt zu zahlen.
Die Versicherung zahlt die Stornokosten voll, ohne Abzüge.
Wenn jedoch eine ambulante Behandlung vorliegt, also der normale Arztbesuch und dann eine Krankschreibung mit einer
Reiseunfähigkeit bescheinigt wird, dann muss der Selbstbehalt gezahlt werden.
Kurz gesagt, bei allen anderen versicherten Ereignissen fällt
keine Selbstbeteiligung bei Reiserücktritt an, außer man geht zum Arzt und wird krank geschrieben.
|
 |
Das bedeutet "Die Reise wurde angetreten"?
Wann ist der Reisebeginn? Wann endet also der Schutz der Rücktrittsversicherung? |
Antwort:
Die Reise gilt als angetreten, wenn die erste typische Hauptleistung in
Anspruch genommen wurde. Das kann der Check In im Flughafen sein (nicht aber auch "Vorabend Check In"), aber auch beispielsweise
das Einsteigen in den Zug bei "Rail & Fly".
Der Reisebeginn ist im Reiserecht also nicht das einfache Verlassen der Wohnung um die Reise zu beginnen.
|
 |
Familienversicherung nur mit Wohnung im gleichen Haushalt?
Muss ich bei einer Familienversicherung im selben Haushalt wohnen? |
Antwort:
Nein, das ist bei den Reiseversicherungen der Hansemerkur nicht nötig. Hier müssen die Reisenden nicht in einem gemeinsamen
Haushalt wohnen um sich gemeinsam zu versichern. Wichtig ist nur, dass maximal zwei Erwachsene in der Familienversicherung
abgesichert werden können.
Auch untereinander verwandt sein müssen die Reisenden nicht unbedingt.
|
 |
Familientarif 1 Erwachsener + 1 Kind
Ich bin alleinerziehend und fahre mit meinem Sohn für eine Woche nach Kroatien.
Nun meine Frage: Kann ich die Reise auch mit einer Familienversicherung versichern?
|
Antwort:
Ja, in den Bedingungen der Hansemerkur heißt es, das bei den Familientarifen dann der Familientarif genutzt werden kann, wenn
maximal zwei Erwachsene sowie Kinder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr verreisen. Also sind die Tarife auch für einen
Erwachsenen gültig, wenn mindestens ein Kind mitreist.
|
 |
Familientarif für 2 Erwachsene ohne Kind
Ich werde im Mai mit meiner Frau nach Tunesien fliegen, für zwei Wochen in den Agadir Robinson Club.
Eigentlich dachte ich, dass ich den Familientarif abschließen kann.
Geht das? Oder muss für den Familientarif immer ein Kind dabei sein? |
Antwort:
Bei den
Hansemerkur Reiserücktrittsversicherungen als
Einmalversicherung ist kein Paartarif vorgesehen. Dort können sich zwei Erwachsene ohne Kinder nicht zum Familientarif versichern.
Dies geht allerdings schon, wenn eine Jahresversicherung abgeschlossen wird. Dabei ist es möglich den Paartarif zu nutzen
für zwei zusammen reisende Erwachsene. |
 |
Risikopersonen?
Was sind Risikopersonen? |
Antwort:
Durch Krankheit oder Tod dieser Risikopersonen kann der Versicherungsfall ausgelöst werden, wenn Sie aus dem Grund die
Reise stornieren müssen.
Risikopersonen sind die Reisenden selbst, die Angehörigen (Ehepartner, Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft,
Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern,
Schwiegereltern, Geschwister, Enkel, Schwiegerkinder, Schwäger und Schwägerinnen, Tanten, Onkel, Neffen und Nichten) sowie
Betreuungspersonen (diejenigen Personen, die Ihre nicht mitreisenden minderjährigen Kinder oder pflegebedürftigen Angehörigen betreuen). |

|
Reiseversicherung noch abschließbar?
Ich habe vor einiger Zeit eine Reise nach Lanzarote gebucht, Nun meinte meine Freundin, dass wir noch eine Reiserücktrittsversicherung abschließen sollten.
Wie lange nach Reisebuchung geht das noch? Ist es bereits zu spät? Die Reise wurde vor 2 Monaten gebucht. |
Antwort:
Wenn das Reisedatum noch mehr als 30 Tage in der Zukunft liegt, dann geht es
noch. Die Reiserücktrittsversicherung kann noch bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen werden.
Einfacher ist es mit einer
Jahresreiseversicherung, die läuft auch
in den Folgejahren weiter und damit kann man die Frist für den Versicherungsabschluß nicht verpassen.
|
 |
Rücktrittsgrund nicht gewährter Urlaub?
Ich würde gern jetzt schon eine Reise fürs nächste Jahr buchen.
Es ist bis dahin noch mehr als 9 Monate hin. Ich weiss jetzt allerdings noch nicht, ob ich von meinem Arbeitgeber für diese Zeit Urlaub
erhalten werde.
Wenn der Urlaub nicht genehmigt wird, zahlt dann die Reiserücktrittsversicherung? |
Antwort:
Leider zahlt dafür keine Reiserücktrittsversicherung.
Wenn der Arbeitgeber den Urlaub nicht gewährt, ist das kein versicherter Rücktrittsgrund und somit wird die
Reiseversicherung die Stornokosten dafür nicht übernehmen. Aber bei einer Umbuchung der Reise übernimmt die Hansemerkur
Reiseversicherung einen Teil der Kosten, auch wenn es kein versichertes Ereignis war.
|