Welche Leistungen beinhaltet die Reiserücktrittsversicherung?
Die Reiserücktrittsversicherung erstattet die vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten (Stornierungskosten), sofern ein versichertes Ereignis vorliegt
- bei Nichtantritt der Reise oder Nichtnutzung des Mietobjektes
Die Reiserücktrittsversicherung erstattet die Hinreise-Mehrkosten
- bei verspätetem Antritt der Reise infolge eines versicherten Ereignisses
- Zusatzschutz bei Schiffsreisen: Versäumen Sie das Kreuzfahrtschiff wegen einer Verspätung eines öffentlichen
Verkehrsmittels um mehr als 2 Stunden, werden die
Nachreisekosten bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einer Stornierung angefallen wären (max. 1.500,- €) erstattet.
Die Reiserücktrittsversicherung zahlt die Umbuchungskosten
- bis zur Höhe der Stornierungskosten, sofern ein versichertes Ereignis vorliegt
- bis 30,- € je Person/Objekt bei Umbuchung bis spätestens 42 Tage vor Reiseantritt, sofern kein versichertes Ereignis vorliegt
Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Einzelzimmerzuschläge
- wenn Ihre Reisebegleitung (Risikoperson) aufgrund eines
versicherten Ereignisses von der Reise zurücktreten muss